Prävention
Primärprävention n. §20 SGB V
Dieses Angebot lohnt sich auf jeden Fall für Ihre Gesundheit.
Seit der Gesundheitsreform 2000 können Krankenkassen nach §20 SGB V die Kosten für Kurse zur Gesundheitsförderung übernehmen. Sie brauchen im Vorfeld weder von Ihrem Arzt noch von der Krankenkasse eine Verordnung oder eine Genehmigung.
Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen, welche und wie viele Präventionskurse gefördert werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Kursbeginn bei Ihrer Krankenkasse über Kostenerstattung für den von Ihnen gewünschten Kurs erkundigen.
Bei der Kursanmeldung müssen Sie die Kursgebühr zunächst bezahlen. Den Antrag auf Rückerstattung der Kosten stellen Sie nach Beendigung des Kurses bei Ihrer Krankenkasse, indem Sie bei Ihrer Krankenkasse die Teilnahmebescheinigung, die Sie bei regelmäßiger Teilnahme (mind 80%) erhalten, einreichen.
Teilweise erstatten die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 100% der Kosten für diese Kurse.
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